FAQs

Wir werden oft gefragt, ob man Drogenkonsum an der Größe der Pupillen erkennen kann (der Konsum von Heroin soll kleine, der Konsum von Cannabis große Pupillen machen). Für eine veränderte Pupillengröße kann es aber verschiedene Gründe geben, z. B. den Konsum von Medikamenten oder eine Überempfindlichkeit der Augen und es ist deshalb einfach falsch, Drogenkonsum vor allem daran festmachen zu wollen.

Viel wichtiger ist es, aufmerksam darauf zu werden, ob und wie sich jemand auffallend verändert, ob er z. B. plötzlich starke Stimmungsschwankungen hat, sich stark zurückzieht und nur noch lust- und energielos ist oder sich überhaupt nicht mehr um seine/ihre FreundInnen oder die Dinge kümmert, die sonst wichtig waren.

Für solche Veränderungen kann es natürlich auch andere Gründe geben als ein Drogenproblem. Auf jeden Fall aber kannst du jemanden, wenn du merkst, dass er/sie ein Problem hat, vorsichtig darauf ansprechen. Wenn der/diejenige dir vertraut, wirst du vielleicht mit ihr ins Gespräch kommen und erfahren, warum sie sich so verändert verhält. Sind Drogen das Problem und du möchtest deine Unterstützung anbieten, weißt aber nicht wie, siehe nächste Frage.

Es gibt viele unterschiedliche Gründe dafür, dass jemand Drogen ausprobiert, z. B. Neugier, Überforderung, Gruppenzwang, Einsamkeit, Stress, Angst… Drogenabhängig bist du erst, wenn du dich ohne Drogen nicht mehr gut fühlen kannst und zwar körperlich, seelisch oder beides.

Körperlich (physisch) abhängig zu sein bedeutet, dass dein Körper sich an die Droge gewöhnt, immer mehr davon braucht, um die gewohnte oder gewünschte Wirkung zu erleben und dass Entzugserscheinungen (z. B. Schlafstörungen, Krämpfe, Schmerzen…) auftreten, wenn du die Droge nicht mehr zu dir nimmst.

Seelisch (psychisch) abhängig bist du, wenn du die Droge brauchst, um dich auf eine bestimmte Art gut zu fühlen (z. B. entspannt, fit, offen, mutig…), oder aber auch, um bestimmte Dinge nicht zu fühlen (z. B. Schmerz, Einsamkeit, Aggressionen, Trauer…)

Wenn du keine anderen Möglichkeiten hast, suchst oder finden kannst, um dich ohne Drogen gut zu fühlen oder dich mit den Dingen, die dir ungute Gefühle machen auseinanderzusetzen, besteht die Gefahr, dass die Droge deine Scheinlösung für alle Schwierigkeiten wird. du kannst „ohne“ nicht mehr leben.

Wer Haschisch oder Marihuana konsumiert, ist noch lange nicht drogenabhängig. Cannabis wird von vielen Erwachsenen als die Einstiegsdroge angesehen – tatsächlich beginnen jedoch fast alle Drogenkarrieren mit einem Tabak- und/oder Alkoholmissbrauch und nicht mit Cannabiskonsum. Von denjenigen, die später auch Cannabis konsumieren, bleibt es bei vielen nur beim Ausprobieren, ein anderer Teil kifft „bei Gelegenheit“, wieder ein anderer täglich. Der geringste Teil steigt auf härtere Drogen um.

Kiffen ist trotzdem nicht harmlos: Zwar sind keine gravierenden gesundheitliche Schädigungen bekannt (außer natürlich denen, die auch durch Tabakkonsum entstehen). Bei harten Konsummustern können entzugsartige Symptome wie Schlafstörungen, Schwitzen oder Gereitzheit auftreten. Es besteht grundsätzlich die Gefahr einer psychischen Abhängigkeit, wenn sich jemand z. B. nur noch mit Hilfe eines Joints entspannen kann. Außerdem beeinflusst Cannabis die Aufmerksamkeit, das Kurzzeitgedächtnis sowie das Reaktionsvermögen (z. B. beim Autofahren). Wenn jemand an einer psychotischen Störung leidet, können die entsprechenden Symptome (z. B. Angst- oder Wahnvorstellungen) noch verstärkt werden.

Vielleicht gehörst du auch zu den Leuten, die nach einer streßigen Woche in der Schule oder im Beruf am Wochenende endlich mal so richtig Party machen wollen. Auf Dauer macht das natürlich der Körper nicht mit. Deshalb peppen viele ihre körperliche Ausdauer und Stimmung künstlich auf – sie nehmen Designerdrogen.

Designerdrogen sind chemische Drogen, die in privaten Labors illegal entworfen und hergestellt werden. Weil die Inhaltsstoffe/Zusammensetzungen in der Regel nicht bekannt sind und z. T. sehr gefährlich sein können (z. B. Rattengift, LSD…), ist ihre Wirkung oft auch nicht berechenbar.

Ecstasy, die „alles easy“-Party-Pille z. B., soll einen ja so richtig gut drauf bringen. Es kann aber auch passieren, dass du, wenn es dir an dem Abend sowieso schon nicht so gut geht, damit noch schlechter draufkommst. Weil Ecstasy auch schon vorhandene negative Stimmungen verstärken kann. Oder das klasse Gefühl, das du in der Nacht zu den anderen hattest, ist am nächsten Tag plötzlich wie weggeblasen, weil die Chemie in deinem Gehirn zu wirken aufhört. Und Dein Körper? Wenn du dich kaputt fühlst, kann das auch daran liegen, dass du vielleicht vor lauter Feiern seine Signale (wie z. B. Durst oder das Bedürfnis nach Ruhe) überhört hast, weil es sich so angefühlt hat, als hättest du endlos Energie…

Speed soll einen fit und leistungsstark machen. Wenn du häufiger konsumierst, hast du aber vielleicht schon erlebt, dass du – anstatt nur fitter zu sein – irgendwann überhaupt nicht mehr schlafen konntest, obwohl du seelisch und körperlich total ausgepowert warst. Oder irgend etwas in deinem Kopf lief quer – Kleinigkeiten haben dir Riesenangst gemacht oder du hast dich ständig beobachtet gefühlt, obwohl deine Vernunft dir gesagt hat, dass es keinen Grund dafür gibt. Angst- und Wahnzustände z. B. sind seelische Störungen, die bei Speedkonsum auftreten können. Schlimmstenfalls werden sie chronisch und du musst deshalb in einem psychiatrischen Krankenhaus behandelt werden.

Wenn du Designerdrogen nimmst und es „praktisch“ findest, weil du damit ohne Mühe z. B. deine Stimmung oder deine Kontaktfähigkeit scheinbar verbessern oder deine Leistungsgrenzen übergehen kannst, besteht außerdem das Risiko, dass du dich an die einfache Wirkung gewöhnst und seelisch davon abhängig wirst.

Wenn sich dein Freund für eine Drogentherapie entschieden hat, muss er zunächst bereit sein, sein gewohntes Leben aufzugeben. Er wird mit anderen, die auch Drogenprobleme haben, in einer Einrichtung zusammenleben und von deren MitarbeiterInnen auf seinem Weg begleitet werden. Bis dahin muss einiges erledigt werden:

Antragstellung: Am besten geht er zu einer Drogenberatungsstelle. Die MitarbeiterInnen helfen ihm beim Ausfüllen der Formulare, die notwendig sind, damit die Kosten für den Therapieaufenthalt von der Rentenversicherung, der Krankenversicherung oder der Sozialverwaltung übernommen werden. Außerdem ist ein ärztliches Attest notwendig (z. B. vom Hausarzt), das eine Drogenabhängigkeit und die Notwendigkeit einer Drogentherapie bescheinigt.

Bewerbung bei einer Therapieeinrichtung: Die Drogenberatung wählt mit deinem Freund eine für seine Probleme passende Therapieeinrichtung aus. Bei dieser muss er sich dann schriftlich mit einem tabellarischen Lebenslauf und einer sog. Drogenkarriere (in der er seinen Lebenslauf mit Drogen beschreiben soll) bewerben. Bis zum Therapiebeginn muss er in regelmäßigem schriftlichen Kontakt mit der Einrichtung bleiben.

Entgiftung/Entzug: Bei Therapieantritt muss er drogenfrei, d. h. entgiftet sein. Normalerweise ist dafür ein mehrtägiger bis mehrwöchiger stationärer Aufenthalt in der Entgiftungsabteilung eines Krankenhauses notwendig.

Es gibt den „kalten Entzug“ und den „warmen Entzug“. Beim kalten Entzug, der normalerweise kürzer dauert, muss jemand die körperlichen Entzugserscheinungen ohne medikamentöse Unterstützung durchstehen – es sei denn, diese ist medizinisch notwendig. Beim warmen Entzug, der entsprechend länger dauert, werden die Beschwerden mit Medikamenten zu lindern versucht.

Während der Entgiftung wird auch der endgültige Termin zur Aufnahme in die Therapieeinrichtung vereinbart.

Normalerweise bringt die Drogenberatung deinen Freund von der Entgiftung in die Therapieeinrichtung.

Folgendes kann passieren, wenn der Konsum illegaler Drogen nachgewiesen wurde:

1. Wer unter der Wirkung von Cannabis (Haschisch, Marihuana), Amphetamin, LSD, Ecstasy, Kokain und Heroin ein Kraftfahrzeug führt, handelt sich immer – auch ohne Fahrfehler oder Unfall! – eine Ordnungswidrigkeit ein (§ 24a Straßenverkehrsgesetz. Den sollte jede/r junge FührerscheinbesitzerIn kennen, deshalb steht er unten im Wortlaut). Konkret bedeutet das:

• Geldbuße bis 1500 Euro • Fahrverbot (1-3 Monate) • 4 Punkte in Flensburg

Zusätzlich kann

2. niemand damit rechnen, nach Ablauf einer gerichtlich festgelegten Führerscheinsperre problemlos die Papiere wieder zu erhalten. Es liegt ganz im Ermessen der Führerscheinstelle, ob und wann man den Führerschein zurück erhält – und unter welchen Bedingungen. Wer Pech hat, muss zur MPU (Medizinisch-psychologische Untersuchung) oder zum/zur Facharzt/-ärztin, was in jedem Fall ordentliche Kosten verursacht (MPU ca. 700 Euro). Die Führerscheinstelle kann sogar den Schein einziehen, wenn lediglich ein Fahrverbot ausgesprochen wurde.

Und zusätzlich kann

3. auch wer ohne Auto, aber mit Drogen im Blut oder Urin von der Polizei geschnappt wird, seinen Führerschein verlieren. Die Ordnungshüter informieren nämlich immer die Führerscheinstelle – und es liegt auch hier im Ermessen der Behörde, ob und welche Maßnahmen sie ergreift. Dies gilt für alle illegalen Drogen – inzwischen mit Ausnahme von Cannabis. Das Bundesverfassungsgericht hat nämlich im Juni 2002 entschieden, dass die bisherige Praxis der Führerscheinstellen, gelegentlichen Cannabiskonsum auch dann mit Führerscheinentzug zu ahnden, wenn es keine Anhaltspunkte für eine Verkehrsbezogenheit gibt, nicht rechtmäßig ist. Nur wenn der Verdacht besteht, dass der/die FahrzeugführerIn die Teilnahme am Straßenverkehr und den Cannabiskonsum nicht zu trennen vermag, darf die Verweigerung des Drogentests den Führerscheinentzug zur Folge haben. Damit wird die Rechtslage zum Führerscheinentzug bei einem Cannabisfund der bei einem Alkoholfund angenähert, aber nicht gleichgestellt. D. h. der Kasten Bier im Auto führt nicht zum Führerscheinentzug, wenn der/die FahrerIn nicht alkoholisiert ist, das Haschischpiece im Auto birgt weiterhin Risiken für den Führerschein, während ein Haschischfund außerhalb des Autos in Zukunft in Bezug auf den Führerschein unproblematisch sein sollte. Die Rechtslage bei Alkohol und Cannabis ist unterschiedlich, wenn es um das Fahren unter Drogeneinfluss geht: Bei Alkohol muss der konkrete Beweis mittels Blutprobe erbracht werden, dass der Fahrer zum Zeitpunkt der Fahrt unter Alkoholeinfluss stand, während bei Cannabis auch in Zukunft konkrete Verdachtsmomente, wie z. B. die Asche eines Joints im Aschenbecher oder ein nachgewiesener regelmäßiger Cannabiskonsum ausreichen, den Führerschein zu entziehen. Betroffene, deren Führerschein auf Grund der bisherigen Regelung entzogen wurde, ohne dass eine Verkehrsbezogenheit nachgewiesen wurde, können einen neuen Antrag bei der Verkehrsbehörde unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (AZ:1BVR 2062/96 und 1BVR 2428/95) stellen, am besten mit Unterstützung durch einen Anwalt.

Hier weitere Informationen: www.checkwerfaehrt.de So können Drogen wirken: tabellarische Übersicht

Rechtsfolgen: • Geldbuße bis 1.500 Euro • Fahrverbot • 4 Punkte in Flensburg

Anlage zu § 24a, Abs. 2 • Cannabis – Tetrahydrocannabinol • Heroin – Morphin • Morphin – Morphin • Kokain – Benzoylecgonin • Amphetamin – Amphetamin • Designer-Amphetamin – MDEA • Designer-Amphetamin – MDMA (Ecstasy)

Es kann vielfältige Gründe geben, warum du von Zuhause ´raus willst. Ob es die kleinen Geschwister sind, die nerven oder deine Eltern wollen immer wieder was von dir oder…oder…. Du fühlst dich vielleicht schon erwachsen genug, um eigenständig zu leben, aber jeder sagt: „warte, bis du 18 bist“… Das Erwachsenwerden lässt sich nicht an die Zahl 18 binden, es entwickelt sich bei einem schneller, beim anderen dauert es länger.

Wenn du mit deinen Eltern nicht mehr offen reden kannst und dir deine FreundInnen bei dem Versuch, selbständig zu werden und dich vom Elternhaus (langsam) zu lösen, nicht helfen können, so geh´ doch mal auf verschiedene Einrichtungen und Behörden zu und frage nach Angeboten für dich.

Es gibt da das Jugendamt, Jugendberatungsstellen, wie z. B. unsere. Auch bei Jugendzentren oder Jugendtreffs wissen die MitarbeiterInnen von den oft vielseitigen Möglichkeiten, die es für Jugendliche in der Stadt gibt. Um mit 17 auszuziehen und mit den vielfältigen alltäglichen Anforderungen wie Schule, Ausbildung und Beziehungsproblemen fertigzuwerden, versuchen wir mit dir und deinen Eltern zu klären, wie es rechtlich (z. B. Sorgerecht) und finanziell (z. B. Unterhalt, Kindergeld) aussieht.

Falls du planst, konkrete Schritte in deine Selbständigkeit zu unternehmen und du dich beim Lesen angesprochen fühlst, dann erkundige dich bei uns.